Wien: Am 20.02.2022 um halb 10 Uhr abends kollidierte ein PKW-Fahrer mit einem Fahrradfahrer auf der Siemesstraße, auch da der Fahrradfahrer sein Fahrzeug nicht richtig für die Dunkelheit ausgestattet hatte.
Sachverhalt: Ein 41-jähriger PKW-Lenker soll auf der Siemensstraße Richtung Thayagasse gefahren sein, als ein 18-Jähriger versucht haben soll, mit seinem Fahrrad eine dortige Radfahrerüberfahrt zu queren. Trotz unmittelbarem Bremsmanöver sei es zum Zusammenstoß gekommen. Der Radfahrer wurde leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass das Fahrrad für die Nachtstunden nicht über die vorgeschriebene Beleuchtung verfügte.
Ausstattung eines Fahrrades:
Ein Fahrrad muss generell nach vorne mit weißem und nach hinten mit einem roten Rückstrahler bzw. Rückstrahlmaterialien ausgestattet sein. Zusätzlich müssen an den Pedalen gelbe Rückstrahler sowie an den Reifen weiße oder gelbe Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialen angebracht sein.
Bei Dunkelheit muss das Fahrrad jeweils mit einem weißen, nach vorne strahlenden und einem roten, nach hinten strahlenden, Scheinwerfer ausgestattet sein.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände haben das Ziel, die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.
Quelle: LPD Wien
Bild: eigene Darstellung – Daniel Kiss
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