Beitragsbild: Kantonspolizei Wallis
Von März bis April wird die Kantonspolizei Wallis die Verkehrspräventionskampagne «Häb Sorg» in Bezug auf die Nutzung von E-Scootern durchführen.
Im Lauf der letzten Jahre hat die Verkehrsdichte an E-Trottinetts stetig zugenommen. Die Kantonspolizei verzeichnet einen deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benutzung dieses Fortbewegungsmittels.
Die Kantonspolizei Wallis will die Zahl der Unfälle und Wiederhandlungen, an denen E-Trottinetts beteiligt sind, reduzieren. Mit der Kampagne «Häb Sorg» möchten wir die Bevölkerung daher über den korrekten Gebrauch informieren.
Tipps und Vorschriften
Übertreibs nicht – aber halte dich an die Spielregeln
Mindestalter : ab 14 Jahren
Führerausweis: 14 – 16-Jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
Benutzungsort : auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibs nicht – aber schütze dich auf deinem E-Scooter
- Schutzhelm
- Ellbogen- / Knieschoner
- Handgelenkschoner
- geschlossene Schuhe
Übertreibs nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
Definition : Ein E-Trottinett (E-Scooter) ist ein Leicht – Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)
Geschwindigkeit : max. 20 km/h
Leistung : max. 0,5 kW
Bremsen : eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
Licht : weisses Licht vorne (Tagfahrlicht) – rotes Licht hinten -roter Rückstrahler hinten
Warnvorrichtung : hörbare Glocke
Quelle:
Medienmitteilung – Kantonspolizei Wallis – CH
(Text und Bild)
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