Beitragsbild: Kantonspolizei Nidwalden
Anlässlich einer Schwerverkehrskontrolle wurden in einem ausländischen Gesellschafts-wagen grössere Mengen Fleischwaren festgestellt. Zudem hielten sich die Chauffeure nicht an die Arbeits- und Ruhezeitverordnung. Unter Beizug der Grenzwache wurden die Zoll- und ARV-Widerhandlungen zur Anzeige gebracht.
Am Freitag, 24. Februar 2023, um 07.50 Uhr, wurde durch die Kantonspolizei Nidwalden auf der Autobahn A2 in Stans, Fahrtrichtung Norden, eine Schwerverkehrskontrolle durchgeführt. Dabei wurde ein ausländischer Gesellschaftswagen mit insgesamt drei Chauffeuren und neun Passa-gieren angehalten, welche von Albanien Richtung Belgien unterwegs waren.
Im Innern des Gesellschaftswagen befanden sich grössere Mengen Fleischwaren. Da sich diese über der Freimenge befand, wurde das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beigezogen.
Nach weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass dieser gewerbsmässige Personentransport schon mehrmals durch die gleichen drei Chauffeure durchgeführt wurde. Während den langen Fahrten wurden jeweils nur kurze Stopps eingelegt, sodass Passagiere ein- und aussteigen und ein Fahrerwechsel vorgenommen werden konnte. Dabei wurden durch alle drei Chauffeure mehrere Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung missachtet.
Nach der Bezahlung der Busse und der ordentlichen Verzollung der mitgeführten Fleischwaren, sowie der Hinterlegung einer fünfstelligen Kaution betreffend den ARV-Widerhandlungen, begaben sich alle drei Chauffeure in die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit. Die neun Passagiere führten ihre Reise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fort.
Quelle:
Medienmitteilung – Kantonspolizei Nidwalden – CH
(Text)
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