Beitragsbild: Kantonspolizei Wallis
Anfang Februar 2023, wurde der Lenker eines nicht regelkonformen E-Trottinetts zum zweiten Mal angehalten. Die Kontrolle auf der Prüfrolle ergab, dass das Gefährt, mit welchem der Nutzer verkehrte, eine Geschwindigkeit von 110 km/h erreichen konnte.
Am Abend des 1. Februar 2023 kontrollierten die Agenten der Stadtpolizei Monthey den Lenker eines E-Trottinetts, der beim Bahnhof in St-Maurice verkehrte. Die von den Agenten durchgeführten technischen Überprüfungen ergaben, dass das Gerät eine Geschwindigkeit von 110 km/h erreichen konnte. Zudem verfügte das E-Trottinett über ein nicht funktionsfähiges Bremssystem sowie über zu wenig Luftdruck im Hinterreifen.
Der betroffene Lenker war bereits Ende Juli 2022 wegen ähnlicher Vorfälle kontrolliert und angezeigt worden. Nun wurde er bei der zuständigen Behörde erneut wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt.
Die Kantonspolizei erinnert an die rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen, wenn man mit solchen Geräten unterwegs ist.
Im Handel angebotene Elektrotrottinette, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, sind meist mit dem Vermerk „Nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen“ gekennzeichnet.
Sollte man dennoch in eine Kontrolle mit einem solchen nicht zugelassenen Fahrzeug geraten, muss man mit einer Anzeige rechnen, die je nach Sachverhalt empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Nicht zugelassene Fahrzeuge können zudem beschlagnahmt werden.
Im Falle eines Unfalls kann es zu einem Haftungsausschluss oder Regressforderungen kommen.
Quelle:
Medienmitteilung – Kantonspolizei Wallis – CH
(Text und Bild)
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