Beitragsbild: Eigene Darstellung
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Finanzen wird die zeitlich befristete Ausnahme von der Mautpflicht für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG mit ukrainischem Kfz-Kennzeichen aus Anlass der aktuellen Notstandssituation aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine bis 30.09.2023 verlängert. Für Kraftfahrzeuge mit ukrainischem Kfz-Kennzeichen und einem hzG über 3,5 t läuft die zeitlich befristete Ausnahme von der Mautpflicht mit 30.04.2023 aus.
Quelle:
Medienmitteilung – ASFINAG – AT
(Text)
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