Northeim (Niedersachsen). Auf der A 7 bei Northeim am Parkplatz Schlochau-Ost hat eine Streife der Göttinger Autobahnpolizei bereits am Dienstag, den 29. März, einen LKW mit schwerwiegenden technischen Mängeln aus dem Verkehr gezogen.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt noch vor Ort untersagt. Anderen Verkehrsteilnehmer war der auffällig verbogene Sattelzug aufgefallen. Sie informierten die Polizei.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der tiefste Punkt des Aufliegers nur wenige Zentimeter über dem Boden befand und der Rahmen unterhalb der mittig transportierten Ladung (Maschine) massive Deformierungen aufwies. Für die weitere Begutachtung wurde deshalb ein Sachverständiger hinzugezogen. Die transportierte Maschine musste mittels eines angeforderten Krans abgeladen werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Anderer LKW-Fahrer saß über 18 Stunden am Steuer
Nur zwei Tage später geriet ein anderer LKW-Fahrer ebenfalls auf der A 7 ins Visier der Autobahnpolizei. Vorangegangen waren wiederum mehrere Anrufe anderer Verkehrsteilnehmer, dieses Mal wegen auffallend hoher Geschwindigkeit.
In der Folge stoppten die Beamten den portugiesischen Sattelzug auf der Rastanlage Göttingen-West. Bei Überprüfung stellten die Experten für den Kontrolltag eine gefahrene Geschwindigkeit von in der Spitze 123 km/h und für den Vortag sogar von 142 km/h fest. Maximal zulässig sind 80 km/h.
Weiterhin kamen massive Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ans Licht. So war der 44 Jahre alte Fahrer mehr als 50 Prozent der Zeit ohne eingelegte Fahrerkarte gefahren und die letzte Tagesruhezeit von über neun Stunden lag bereits eine Woche zurück. Alle weiteren Tagesruhezeiten in der Zwischenzeit waren um mindestens 50 Prozent verkürzt. Die letzte feststellbare verkürzte Wochenendruhe war bereits elf Tage her. In einem Fall saß der Fahrer über 18 Stunden ohne nennenswerte Pause am Steuer. Aufgrund der massiven Verstöße wurde dem 44-Jährigen auferlegt, eine vollständige Wochenendruhe von 45 Stunden einzulegen.
Den Mann erwarten nun Bußgelder in vierstelliger Höhe aus diversen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Bezugsquelle: Polizeiinspektion Göttingen– Presseportal
Bild: Polizeiinspektion Göttingen


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