Wer Güter über Schiene transportiert, ist schon lange auf den «Zug» in Richtung Klimapolitik aufgesprungen. Doch die letzten Jahren offenbarten, dass der Schienengüterverkehr kaum mehr eigenwirtschaftlich zu finanzieren ist. Gestern kam der Bundesrat daher zusammen, um einige Reformvorschläge zu besprechen. Das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zwei möglichen Stoßrichtungen bis zum Herbst 2022 vor.
Laut Gesetz müssen Im und Exporttransporte innerhalb der Schweiz sowohl im Transitverkehr als auch im ergänzenden Schienengüterverkehr in der Fläche finanziell eigenwirtschaftlich verlaufen. Dies ist derzeit kaum der Fall, da sich Transporte aus einzelnen Wagen mit unterschiedlichen Gütern zusammensetzen. Das ist aufwändig.
Der Bundesrat hat nun verschiedene Szenarien ausformuliert, die die Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs, die Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie finanzielle Förderung beinhalten. Im Fokus dabei die Frage: Was kann für den derzeit nicht kostendeckenden Wagenladungsverkehr geändert werden, damit sowohl die Versorgung sichergestellt ist als auch die Klimaziele erreicht werden?
Vor dem Hintergrund dieses Berichts hat der Bundesrat nun das UVEK beauftragt, zwei Handlungsrichtungen bis September als Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
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- Richtung: weiterhin eigenwirtschaftlicher Schienengüterverkehr
Die nach Wettbewerb orientierte Marktordnung bleibt bestehen und es sollen zusätzliche Anreize, z. B. Verbilligungsbeiträge an die Verlader, geboten werden. - Richtung: Einzelwagenladungsverkehr umfassend modernisieren
Dies würde in Abstimmung mit der Branche passieren, damit die Attraktivität für Kunden gezielt gesteigert werden kann. Hierfür wäre eine umfassende finanzielle Förderung durch den Bund erforderlich.
- Richtung: weiterhin eigenwirtschaftlicher Schienengüterverkehr
Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.
Bezugsquelle: Der Bundesrat CH
Foto: Pixabay – Al3xanderD


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