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KRONE GMBH & CO. KG: FÖRDERPROGRAMM DE-MINIMIS – 33.000 EURO BIS 2. OKTOBER – KRONE BIETET ZAHLREICHE FÖRDERFÄHIGE LÖSUNGEN Vorlage

KRONE GMBH & CO. KG: FÖRDERPROGRAMM DE-MINIMIS - 33.000 EURO BIS 2. OKTOBER - KRONE BIETET ZAHLREICHE FÖRDERFÄHIGE LÖSUNGEN Vorlage - LKW-News aktuell und informativ 1

Beitragsbild: KRONE GMBH & CO. KG

Das De-minimis-Programm des Bundesamts für Logistik und Mobilität (früher: Bundesamt für Güterverkehr BAG) wurde für das Jahr 2023 verlängert. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung kleine und mittelständische Unternehmen des Güterverkehrs dabei, ihren Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zu modernisieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zur Verbesserung des Umweltschutzes.

Krone bietet in diesem Rahmen zahlreiche Ausstattungsfeatures an, die unter das De-minimis Förderprogramm fallen. Für den Pritschensattel-Auflieger Profi Liner stehen zum Beispiel eine Plane mit Diebstahlschutzeinrichtung oder die Krone Safe Curtain sowie das Krone Ice-Protect für den präventiven Schutz vor Schnee und Eis auf dem Trailerdach zur Verfügung. Beim Koffersattel-Auflieger Dry Liner lassen sich beispielsweise eine Krone Telematics-Ausrüstung, die Seitenverkleidung Fuelsaver als Diebstahlschutz fördern. Weitere förderfähige Ausstattungen von Krone sind die Türöffnungssicherung Door Protect, die Multi-Temp-Trennwand für den Cool Liner, die Huckepack-Ausstattung, das Sicherheitssystem Tailguard für Rückwärtsfahrten sowie die besonders wirtschaftlichen Krone Easy Rider-Reifen. Im Vergleich zu 2022 werden die Maßnahmen zur Ladungssicherung und personenbezogenen Maßnahmen nicht mehr gefördert.

Der maximale Förderbetrag liegt bei 33.000 Euro je Unternehmen und Kalenderjahr. Die Fördergrenze pro Unternehmen errechnet sich aus der Anzahl der schweren LKW, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 auf den Spediteur zugelassen waren (2.000 Euro je Fahrzeug, multipliziert mit der Fahrzeuganzahl). De-minimis Anträge können bis zum 2. Oktober 2023 gestellt werden.

Link (PDF):
https://lkwnews.com/wp-content/uploads/2023/02/web_DeMinimis_Flyer_DINA4_02-23.pdf

Quelle:
Medienmitteilung – KRONE GMBH & CO. KG – DE
(Text und Bild)


ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2023 (Teil 2_Recht) - LKW-News aktuell und informativ 1
https://lkwnews.com/adressen/

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