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Viehtransporter kontrolliert, mehrere Verstöße festgestellt

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Der Verkehrsdienst der Polizei Coesfeld stellte bei der Kontrolle eines Viehtransporters Verstöße gegen das Tierseuchenrecht sowie gegen Sozialvorschriften fest.

Coesfeld (NRW). Der Verkehrsdienst der Polizei Coesfeld hielt am 30.03.2022, gegen 13.00 Uhr, einen Viehtransporter aufgrund eines drucklosen und beschädigten Reifens am Anhänger in Ascheberg auf dem Haselburger Damm an und kontrollierte ihn.

Dabei stellten die Beamten zusätzliche Verstöße gegen das Tierseuchenrecht sowie gegen Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten/Bedienung Kontrollgerät) fest.

  1. Jeder Lkw, der für gewerbliche Viehtransporte bestimmt ist, hat mehrere sog. Fäkalienklappen eingebaut. Diese Öffnungen dienen zur einfacheren Reinigung der Ladefläche nach einem Viehtransport. Sobald sich Tiere auf der Ladefläche befinden, sind die Klappen zu schließen, damit Kot und Urin der Tiere nicht in die Umwelt bzw. auf die Fahrbahn gelangen kann. Dies hat neben dem Umweltgedanken den Hintergrund, dass es nicht zur Verschleppung von Tierseuchen auf den Transportwegen kommt. Der angehaltene 23-jährige Lkw-Fahrer aus Olfen fuhr mit 162 geladenen Mastschweinen und geöffneten Fäkalienklappen. Damit verstieß er gegen die Viehverkehrsverordnung (ViehverkV.), da Kot und Urin der Tiere ungehindert auf die Straße gelangen konnte.
  2. Bei der Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes im Lkw stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Fahrerkarte eingelegt hatte. Damit war eine Überprüfung hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten nicht möglich. Dies stellt einen Verstoß gegen die Fahrpersonalverordnung dar. Die Weiterfahrt zum Schlachthof wurde nur unter verschiedenen Auflagen gestattet.
  3. Bei der Auswertung der Fahrzeugdaten konnte weiterhin festgestellt werden, dass der Lkw an 21 Tagen im Monat März 2022 ohne Fahrerkarte gefahren wurde. Eine rückwirkende Überprüfung für den Monat März, hinsichtlich eingehaltener Sozialvorschriften, war nicht möglich, da somit keine Fahrerdaten hinterlegt sind. Dies stellt einen schweren Unternehmerverstoß dar. Er (der Unternehmer/Disponent) ist dafür zuständig, bzw. muss kontrollieren, dass das digitale Kontrollgerät der Fahrer mit eingelegter Fahrerkarte richtig bedient wird.

Der vorgesehene Bußgeldsatz in solchen Fällen liegt für den Unternehmer bei 1000,- EUR/Tag.

Verstöße Fahrer: Fahren ohne Fahrerkarte (an einem nachgewiesenen Tag) ca. 280,-EUR + geöffnete Fäkalienklappen 100,- EUR = ca. 380,- EUR Bußgeld.

Verstöße Unternehmer: nicht für die Benutzung des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers an 21 Tagen gesorgt, 21 Tage x 1000,-EUR = ca. 21000,- EUR Bußgeld.

Quelle: Polizei Coesfeld
Foto: Polizei Coesfeld

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