Beitragsbild: Hauptzollamt Saarbrücken
Vom 17. bis 19. April 2023 waren Zollbeamte des Hauptzollamts Saarbrücken beim Technischen Hilfswerk Kaiserslautern mit modernster Röntgentechnik im Einsatz. Kontrolliert wurden stichprobenweise Lastkraftwagen, die grenzüberschreitend auf der Autobahn 6 unterwegs waren.
Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) nutzte dabei eine Vollmobile Röntgenanlage, die besonders zum Auffinden von versteckter Schmuggelware geeignet ist. Zusätzlich wurden Fahrer und Unternehmen hinsichtlich offener Steuerschulden überprüft. „Das Besondere ist, dass ein kompletter Lkw inklusive Fahrerkabine innerhalb kürzester Zeit durchleuchtet werden kann, ohne ihn öffnen zu müssen“, so der Pressesprecher Dominik Brach. „Unsere Zollbeamten schauen mit geschultem Blick am Übertragungsmonitor die gescannten Waren an und entscheiden direkt vor Ort, ob eine tiefergehende Warenkontrolle nötig ist.“
Insgesamt wurden 45 Lastkraftwagen überprüft.
Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Zweimal konnten offene Bußgeldforderungen vollstreckt werden. Mittels einer elektronischen Abfrage kamen diese Verstöße zum Vorschein und es wurden noch vor Ort insgesamt 465,60 EUR vereinnahmt. In drei Fällen konnte die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer des Aufenthalts vereinnahmt werden. Wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern fehlt, muss nämlich auch für die Nutzung von ausländischen Fahrzeugen auf deutschen Straßen Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden.
Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Zusatzinformation
Der Zoll verfügt derzeit über drei Vollmobile Röntgenanlagen (VMR), die im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Für einen Standortwechsel der Anlage sind nur 30 Minuten nötig. Ziel ist es, verbotene oder unversteuerte Waren zu entdecken. Täglich sind über 1,3 Millionen Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen unterwegs und bieten somit viel Potenzial für Schmuggelgut. Die VMR ermöglicht es den Zollbeamten, auch besonders hergerichtete Lkws und Transporter einfacher und schneller zu kontrollieren. So können beispielsweise Kühltransporter ohne Gefahr einer Kühlkettenunterbrechung oder Getreidekipper ohne Abladung durchleuchtet werden.
Quelle:
Medienmitteilung – Hauptzollamt Saarbrücken – DE
(Text und Bild)
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