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Lonsee/B10 (BW): – Unfallschaden nach Überholmanöver

Lonsee/B10 (BW): – Unfallschaden nach Überholmanöver - LKW-News aktuell und informativ

Eine durchgezogene Linie darf nie überfahren werden. Ohne die Missachtung dieser Regel wäre es nicht zum Unfall gekommen (Symbolbild).

Am Dienstag, den 17.05., kam es auf der B10 zu einem Unfall.

Eine 59-Jährige fuhr auf der B10 in Richtung Geislingen. Bei Luizhausen, direkt nach einer Kuppe, wollte die Fahrerin des VW mehrere vor ihr befindliche LKW überholen. Trotz durchgezogener Linie.

Die Laster vor ihr mussten ihre Geschwindigkeit wegen eines abbiegenden Autos verringern.
Die Autofahrerin scherte wieder auf den rechten Fahrstreifen ein. Anhalten konnte sie nicht mehr und fuhr dem bremsenden Laster eines 62-Jährigen in das Heck. Dabei verletzte sich die Autofahrerin leicht. Der Rettungsdienst brachte sie in ein Krankenhaus. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 4.000 Euro. Ein Abschlepper kümmerte sich um den nicht mehr fahrbereiten VW.

Dieser Unfall ereignete sich zwischen Geislingen und Ulm. Um ähnliche Vorfälle zu verhindern, gibt die Polizei deutliche Hinweise bekannt.

Hinweis der Polizei

«Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Ist die Verkehrslage unklar, darf ebenfalls nicht überholt werden.
Falsches Überholen ist eine häufige Ursache schwerer Verkehrsunfälle»,

so die Polizei mit Verweis auf die StVO.

LKW-News wünscht allen Fahrern eine gute Fahrt!  
Auch Geduld verhindert Probleme beim Überholen und wenn man überholt wird.

Quelle: Polizeipräsidium Ulm – Presseportal
Bilder: Eigene Darstellung – Inna Marchitan

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