Beitagesbild: Polizeipräsidium Osthessen
Zwangsdiät für Kleintransporter – Gesamtgewicht deutlich überschritten
Niederaula. 2.600 kg abladen, hieß es für einen Fahrer eines Kleintransporters nach einer Verkehrskontrolle der Kontrollgruppe gewerblicher Personen- und Güterverkehr der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. Zuvor war der Transporter auf der BAB 7, in Fahrtrichtung Süden – zwischen den Anschlussstellen Niederaula und Hünfeld/ Schlitz – beim Passieren des Streifenwagens ins Visier der Beamten geraten. Stark ausgebeulte Reifen und auffällig „wippende“ Karosseriebewegungen des Fahrzeuges waren ein erstes Indiz für eine mögliche Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse.
Bei der anschließenden Kontrolle und Verwiegung auf einer geeichten Waage, staunten die Beamten nicht schlecht: Der Kleintransporter, welcher über eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg verfügt, brachte eine tatsächliche Masse von 6.100 kg (netto) auf die Waage. Damit eine Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse von 74 Prozent!
Aufgrund der Überladung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und eine Gewichtsreduzierung zur Gestattung der Weiterfahrt angeordnet. Da es sich um einen gewerblichen Gütertransport handelte, verständigte der Fahrzeugführer den Halter/ Firmeninhaber, um eine zeitnahe Lösung für den Weitertransport der Waren zu erhalten. Diese bestand in der Ladungsübernahme durch drei weitere Kleintransporter.
Wegen weiterer Verstöße hinsichtlich des Fahrpersonalgesetzes / der Fahrpersonalverordnung drohen dem Fahrzeugführer und -Halter nun Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe.
Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen, wurde der Kleintransporter kurz zuvor angemietet, da der für den Transport vorgesehene Lkw bis 7,5t aufgrund eines technischen Defektes ausgefallen war. Die Einsparung eines für den Transport geeigneten Fahrzeuges kommt dem Halter nun jedoch vermutlich teuer zu stehen.
Quelle:
Medienmitteilung – Polizeipräsidium Osthessen – DE
(Text und Bild)
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