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Hannover:  Schwerpunktkontrolle Ladungssicherung – Polizei Hannover stellt zahlreiche Verstöße fest – jedes fünfte Fahrzeug durfte nicht weiterfahren

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Beitragsbild: Symolbild

Im Rahmen einer Großkontrolle zum Thema Ladungssicherung im Güterverkehr hat die Polizei Hannover in dieser Woche zahlreiche Verstöße geahndet. Bei der Schwerpunktaktion auf dem Rastplatz Lehrter See an der Bundesautobahn (BAB) 2 wurde jedem fünften Fahrzeug die Weiterfahrt untersagt.

Am Dienstag, 28.02.2023 führte die Spezialisierte Verfügungseinheit des Zentralen Verkehrsdienstes der PD Hannover mit Unterstützung weiterer Kräfte der Polizeidirektion Hannover sowie der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Braunschweig auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Dortmund eine Großkontrolle durch. Im Fokus stand die Ladungssicherung im gewerblichen Güterverkehr.

So wurde beispielsweise eine polnische Sattelzugmaschine mit Auflieger angehalten, bei welcher die Fahrzeuglänge wegen der Ladung überschritten war. Der 47 Jahre alte Lkw-Fahrer konnte hierfür nur eine ungültige Genehmigung vorzeigen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine sogenannte Vermögensabschöpfung angeregt. Bei einer Vermögensabschöpfung handelt es sich um die Einziehung von Taterträgen, welche die Spedition aufgrund der nicht gültigen Genehmigung durch die Fahrt erzielt hätte.

An einem weiteren Lkw war die Ladung auf dem Auflieger nicht ordnungsgemäß gesichert. Die geladenen sogenannten Big-Bags waren bereits in die Plane des Aufliegers gefallen. Der 42 Jahre alte Fahrer gab gegenüber den Beamten an, die Ladung immer nur so zu sichern. Auch hier wurde eine sogenannte Vermögensabschöpfung angeregt.

Des Weiteren wurde eine Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Kleintransporter und Anhänger kontrolliert, bei welcher die Ladung überhaupt nicht gesichert war. Zusätzlich war der Sprinter um 1,76 Tonnen, also mehr als 50 Prozent, überladen. Der 42-Jährige am Steuer des Gespanns musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro entrichten. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.

Insgesamt wurde an dem Tag fünfzehn Lkw die Weiterfahrt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung oder gravierender technischer Mängel untersagt. Das war etwa jedes fünfte der kontrollierten Fahrzeuge.

Die Spezialisierte Verfügungseinheit wird auch in Zukunft eigenverantwortlich und mit Unterstützung weiterer Kräfte die Ladungssicherung kontrollieren und dadurch die Verkehrssicherheit auf den Bundesautobahnen im Bereich der Polizeidirektion Hannover erhöhen.

Quelle:
Medienmitteilung – Polizeidirektion Hannover – DE
(Text)


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