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Eschwege: Kontrollen gewerblicher Güterverkehr

Eschwege: Kontrollen gewerblicher Güterverkehr - LKW-News aktuell und informativ

Beitragsbild: Polizeipräsidium Nordhessen

Bereits am Mittwoch, dem 15.02.2023 fand unter der Leitung des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Werra-Meißner auf dem Parkplatz unterhalb der Burg Ludwigstein eine groß angelegte Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs statt. An der Kontrolle beteiligten sich neben den anderen Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums Nordhessen auch der Zoll, das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität – ehemals BAG) und das Amt für Arbeitsschutz beim RP Kassel.

Lkw-Kontrolle

Foto: Polizeipräsidium Nordhessen

65 Fahrzeuge kontrolliert, 28 Verstöße festgestellt

Im Rahmen dieser Kontrolle wurden insgesamt 65 Kraftfahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus angehalten und teils intensiven Kontrollen hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, des technischen Zustands, der Beladung sowie Verstößen gegen das SchwarzArbG und das für die B 27 bestehende Durchfahrtsverbot für Lkw über 12 Tonnen unterzogen. Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 28 Verstöße festgestellt. Ein Kleintransporter wurde infolge technischer Mängel nach Vorführung bei einer Prüfstelle aus dem Verkehr gezogen.

zwei Mal in Kontrolle gefahren

Als dreist ist das Verhalten eines Klein-Lkw-Fahrers zu beschreiben, dem vom BALM eine unerlaubte Güterbeförderung nachgewiesen werden konnte. Nachdem er ausgiebig über die geltenden Beförderungs-vorschriften belehrt und eine Sicherheitsleistung erhoben worden war, durfte der Fahrer weiterfahren. Nicht schlecht staunte allerdings der Mitarbeiter der BALM, als er den besagten Klein-Lkw nachmittags an der Kontrollstelle „wiedererkannte“. Andere Kontrollkräfte hatten diesen zufällig abermals angehalten. Nachdem dem Fahrer ein erneuter Verstoß gleicher Art nachgewiesen werden konnte, wurde eine weitere Sicherheitsleistung angeordnet und erhoben. Insgesamt wurde als Summe beider Sicherheitsleistungen ein mittlerer vierstelliger Betrag festgesetzt.

Darüber hinaus wurden noch Verstöße wegen des Verstoßes gegen die Ladungssicherung festgestellt. So musste zum Beispiel der abgebildete Lkw die nicht ausreichend gesicherten Altpapierballen mit zusätzlichen 11 Spanngurten nachsichern, bevor er weiterfahren durfte.

Quelle:
Medienmitteilung – Polizeipräsidium Nordhessen – DE
(Text und Bild)


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