Nicht schlecht staunten die Beamten der Schwerverkehrskontrollgruppe der Weinsberger Verkehrspolizei am vergangenen Donnerstag auf der Autobahn Richtung Nürnberg bei Ellhofen, als sie einen Lkw anhielten, mit dem 2.760 kg Lebensmittel befördert wurden. Interessant dabei war, dass der 3,5-Tonner lediglich eine erlaubte Zuladung von 700 kg hatte. Daher wurde das Fahrzeug zu einer Bodenwaage in Öhringen geleitet. Dort wurde dann bei einer Wiegung ein Gesamtgewicht von 5.530 kg festgestellt. Dies ist eine Überladung des Lkw von über 57%. Die Weiterfahrt wurde daher sofort untersagt. Die Ladung musste anschließend auf drei gleichwertige Lkw verteilt werden, so dass der Zielort in Stuttgart mit den Lebensmitteln beliefert werden konnte. Den Fahrer und auch den Unternehmer in der Pfalz erwartet nun ein hohes dreistelliges Bußgeld, da in diesem Fall von Vorsatz ausgegangen werden musste. Damit jedoch nicht genug. Bei der Auswertung der digitalen Daten des Fahrtenschreibers wurden weitere Verstöße gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeitbestimmungen festgestellt. Teilweise entnahm der Fahrer während einer Tour seine Fahrerkarte aus dem Fahrtenschreiber und fuhr für einen gewissen Zeitraum weiter, ohne seine Fahrzeiten auf der Fahrerkarte aufzuzeichnen. Auch der Unternehmer beachtete einige Vorschriften als Überwachungsorgan nicht. Die kontrollierenden Beamten hatten den Eindruck, dass sich weder der Fahrer noch der Unternehmer mit den entsprechenden Verpflichtungen auseinandergesetzt haben.
Quelle:
Medienmitteilung – Polizeipräsidium Heilbronn – DE
(Text und Bild)
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