Beitragsbild: Der Gesamtbundesrat 2023 (von links nach rechts): Bundeskanzler Walter Thurnherr, Bundesrat Albert Rösti, Bundesrat Ignazio Cassis, Bundesrätin Viola Amherd (Vizepräsidentin), Bundespräsident Alain Berset, Bundesrat Guy Parmelin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Foto: Matthieu Gafsou
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er setzt auf die bestehenden Bestimmungen und laufenden Gesetzgebungsarbeiten.
Der Bundesrat empfiehlt die Umweltverantwortungsinitiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Am 17. Mai hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ihm einen entsprechenden Botschaftsentwurf zu unterbreiten.
Nach Beurteilung des Bundesrats führt das Anliegen aufgrund der kurzen Erfüllungsfrist zu gravierenden Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit der Einzelnen. Zudem wäre die Umsetzung mit Kosten verbunden, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft nicht tragbar und damit unverhältnismässig wären – insbesondere die Bereiche Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Energieversorgung sowie Kleidung und Wohnen wären betroffen.
Bestehende Bestimmungen
Der Bundesrat verweist auf die verschiedenen heute schon bestehenden Bestimmungen in der Bundesverfassung, die eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Der Bundesrat und das Parlament haben zudem verschiedene Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet, um die natürlichen Ressourcen stärker zu schonen.
Sowohl mit der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken», die derzeit im Parlament ausgearbeitet wird, als auch mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, der langfristigen Klimastrategie, dem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» sowie der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung sind verschiedene Bestrebungen dazu im Gange. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Linie weiterzuverfolgen.
Erhaltung der natürlichen Ressourcen
Die Umweltverantwortungsinitiative geht indessen noch einen Schritt weiter und will die Wirtschaft einschränken. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten sollen sich in dem Rahmen bewegen, der durch die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit vorgegeben ist.
Die Schweiz soll so produzieren und importieren, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden. Ausserdem soll sie innerhalb von zehn Jahren ihre durch den Konsum verursachte Umweltbelastung derart reduzieren, dass die planetaren Grenzen insbesondere in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag nicht überschritten werden.
Quelle:
Medienmitteilung – Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK – CH
(Text)
Matthieu Gafsou
(Bild)
weitere Beiträge
«Der 40-tönner soll nicht raus aus der Stadt Zürich»
Schlieren-Mühlingen: Erste LKW-Ladestation auf Boden der Post-CH im Briefverarbeitungs-Zentrum in Betrieb genommen
UVEK: CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge – Bericht über die Auswirkungen 2012 – 2021
Bundesrat Rösti eröffnet BAFU-Tagung zur Anpassung an den Klimawandel
A13: Kranke Eschen entlang Autobahn müssen gefällt werden
Czernohorszky/Jankovic: Spatenstich für die Neugestaltung des Leopold-Rister-Parks