Beitragsbild: Eigene Darstellung
Am 12.04.2023, gegen 10:30 Uhr stellte eine Streife des AVPR Altentreptow in Stavenhagen einen Fahrer eines LKW mit Anhänger fest, welcher während der Fahrt ein Mobilfunktelefon nutzte. Der 26-jährige deutsche Fahrer wurde infolgedessen durch die Beamten angehalten und kontrolliert.
Hierbei wurde auch der LKW nebst Anhänger genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass die Fahrzeugkombination 1,45 Meter zu lang war. Demnach darf die maximale Länge eines Transportfahrzeuges (LKW mit Anhänger) 18,75 Meter nicht überschreiten. Gemessen wurden jedoch 20,20 Meter. Fazit: Zu lang – die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde noch vor Ort untersagt.
Doch damit nicht genug, denn mehrere Ketten zum Verzurren der Ladung waren gegen ein Herabfallen nicht gesichert.
Auch die Kontrolle des Fahrtenschreibers ergab mehrere Ungereimtheiten. So wurde festgestellt, dass die letzte Prüfung/Kalibrierung im Jahr 2017 erfolgte. Gemäß StVZO sind diese Prüfungen jedoch mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchzuführen. Auch Daten wie Geschwindigkeit, Arbeitszeit, Lenk- und Ruhezeiten wurden unter einem falschen Kennzeichen erfasst. Aus diesem Grund wurde ein Strafverfahren gemäß § 268 StGB wegen des Verdacht der Fälschung technischer Aufzeichnungen eingeleitet, die Weiterfahrt mit dem LKW untersagt und die sofortige Prüfung/Kalibrierung des Fahrtenschreibers angeordnet. Diese kann jedoch erst am morgigen Tag durch eine Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Quelle:
Medienmitteilung – Polizeipräsidium Neubrandenburg – Polizeipräsidium Neubrandenburg
(Text)



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