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92% aller Lenker enteisen ihr Fahrzeug korrekt

92% aller Lenker enteisen ihr Fahrzeug korrekt - LKW-News aktuell und informativ

Medienmitteilung von 05. Dezember 2022

Die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben oder auch die Rückspiegel
Ihres Fahrzeuges nicht oder nur teilweise zu enteisen, ist gefährlich und
kann bestraft werden. Aufgrund der einsetzenden Minustemperaturen
erinnert die Kantonspolizei Wallis daran, dass «blindes» Fahren in
Ihrem Kanton nicht angebracht ist.

Jedes Jahr verunglücken zahlreiche Personen, weil sie nicht rechtzeitig gesehen
haben oder gesehen wurden. Doch diese Unfälle könnten sehr oft durch einige
Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden!
Wie jeden Winter bedecken Schnee, Reif oder Eis Autos, Lastwagen und andere
Fahrzeuge. Es ist wichtig, mit einem Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und mit
optimaler Sicht zu fahren, um die Sicherheit zu erhöhen. Enteisen Sie daher vor
jeder Fahrt die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Scheinwerfer und die
Rückspiegel.
Befreien Sie zudem Ihr gesamtes Fahrzeug von Schnee, damit Sie andere
Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Im Übrigen sollten Ihre
Nummernschilder gut lesbar sein.

Bei Nichteinhaltung dieser Regeln können die
Sanktionen bis zum Entzug des Führerscheins reichen.


Die Kantonspolizei rät:

—> Planen Sie genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug für Ihre Fahrten
vorzubereiten.

—> Befreien Sie Ihr Fahrzeug vollständig von Schnee (Dach, Karosserie und
Beleuchtung).


—> Enteisen Sie die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Rückspiegel
und die Scheinwerfer vollständig.


—> Denken Sie daran, dass die Straße vereist sein kann. Die Gefahr von
Glatteis ist auf Schattenseiten und an feuchten Passagen wie auf Brücken
erhöht.


—> Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Beleuchtung und das
Reifenprofil Ihres Fahrzeugs (mindestens 4 mm).

Quelle:
Kantonspolizei Wallis – Einheit Kommunikation & Prävention – CH
(Text)


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