Beitragsbild: Die Schweizerische Post AG
Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeitenden der Post insgesamt 185 Millionen Pakete sortiert und zugestellt. Doch welche Regeln gelten eigentlich, wenn niemand zu Hause ist oder das Paket nicht ins Ablagefach passt? Und welche Möglichkeit haben Kundinnen und Kunden den Empfang eines Pakets zu steuern? Wir haben sechs Fragen zur Zustellung von Paketen und die Antworten darauf zusammengestellt.
Müssen Pöstlerinnen und Pöstler eigentlich klingeln, wenn sie ein Paket zustellen?
Nein, unsere Mitarbeitenden klingeln nur, wenn das Paket nicht im Milchkasten Platz findet. Oder wenn eine besondere Dienstleistung gewählt worden ist. Dies beispielsweise bei einer eingeschriebenen Sendung mit der benötigten Unterschrift. Auch bei einer gewünschten persönlichen Übergabe. Oder bei Sendungen in Behältnissen, die der Pöstler gleich wieder mitnimmt. Wenn ein Paket aber im Milchkasten Platz hat oder der Pöstler es aufgrund des Kundenauftrags z.B. beim Hauseingang deponieren soll, dann klingelt er nicht.
Foto: Die Schweizerische Post AG
Was macht meine Pöstlerin, wenn ich nicht zu Hause bin und das Paket zu gross ist fürs Ablagefach?
Wenn niemand zu Hause ist, kann der Pöstler oder die Pöstlerin grössere Pakete einer Nachbarin oder einem Nachbarn im selben Wohn- oder Geschäftshaus anvertrauen. Der rechtmässige Empfänger erhält dann eine Mitteilung im Briefkasten hinterlegt. Diese informiert, welchem Nachbar die Zustellerin oder Zusteller das Paket übergeben hat. Alternativ können die Pöstler Pakete an einem sicheren und witterungsgeschützten Ort rund um das Haus deponieren. Sie tun dies, um dem Kunden mehr Komfort zu bieten. Denn wenn dieser sein Paket zu Hause vorfindet, braucht er es nicht auf der Filiale abzuholen. Ist kein Nachbar zu Hause und das Paket kann nicht sicher deponiert werden, dann hinterlässt der Pöstler einen Abholschein für die nächst gelegene Filiale oder den nächst gelegenen MyPost24-Automaten.
In MyPost24-Paketautomaten und in PickPost-Stellen sind Paketsendungen sicher aufbewahrt, wenn ich das Paket während meiner Abwesenheit zu Hause nicht entgegennehmen kann.
Und wenn ein Kunde nicht möchte, dass ein Paket dem Nachbarn übergeben wird oder deponiert wird?
Zuerst zum Nachbarn: Mit einem entsprechenden Formular kann ein Kunde den Pöstler dazu anweisen, dass er Paketsendungen, die nicht ins Ablagefach gelegt werden können, nicht an Nachbarn oder nur an einen bestimmten Nachbarn übergibt. Das entsprechende Formular kann der Kunde beim Kundendienst der Post oder beim Pöstler direkt bestellen. Zudem kann beim Onlinedienst «Meine Sendungen» der bezugsberechtige Nachbar definiert werden. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Hier ist wichtig, dass der bezugsberechtigte Nachbar in der gleichen Liegenschaft oder auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück an der gleichen Strasse wohnt.
Und zur Deponierung: Schätzt ein Kunde oder eine Kundin die Deponierung nicht, so kann er oder sie dies via Postbote, Postfiliale oder Kundendienst der Post melden. In dem Fall hinterlegt der Zusteller oder die Zustellerin künftig einen Abholschein im Briefkasten. Man hat aber auch die Möglichkeit via Post-App oder auf dem Postportal ) den Wunsch-Deponierungsort mit der Post festzulegen und zu vereinbaren.
Wie kann die Post möglichst verhindern, damit keine deponierten Sendungen entwendet werden?
Die örtliche Deponierung ist seit 2015 eine gängige und gut akzeptierte Praxis. Sie erspart unseren Kundinnen und Kunden den Aufwand via Postfiliale. Wir stellen prozentual gesehen glücklicherweise keine Zunahme von Diebstählen fest. Die Verlustquote beträgt rund 0,1 Promille – und dieser Anteil hat sich auch durch die gestiegenen Paketmengen der letzten Jahre nicht erhöht. Pakete werden in der Regel an Orten deponiert, die wenig frequentiert, nicht von Weitem einsehbar und grossmehrheitlich mit den Kundinnen und Kundinnen vereinbart sind. Die Post duldet keine Diebstähle oder andere Straftaten. Wenn ein aufgegebenes Paket nicht eintrifft, empfehlen wir mit dem Absender und der Post Kontakt aufzunehmen. Die Post ist hier auf die Meldung und Beobachtungen ihrer Kundinnen und Kunden angewiesen. Die Post löst einen Nachforschungsauftrag aus und prüft den Verbleib der Sendung. Wurde das Paket aus dem Ablagefach oder beim Deponieort gestohlen, empfehlen wir unbedingt bei der Polizei Anzeige zu erstatten und den Schaden bei der Versicherung zu melden.
Wer haftet, wenn das Paket vor der Türe entwendet oder aus dem Milchkasten gestohlen wird?
Wenn der Pöstler das Paket korrekt zugestellt hat, geht die Haftung von der Post auf den Kunden über. Also zum Beispiel dann, wenn ein Paket im Milchkasten abgelegt oder gemäss Vereinbarung mit dem Kunden oder der Kundin am abgemachten Ort deponiert ist. Hat der Postbote die Sendung aber nicht korrekt zugestellt, haftet die Post für den Verlust der Sendung.
Was kann ich aktiv tun, damit Sendungen nach der Zustellung bei meiner Abwesenheit nicht entwendet werden können?
Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden grundsätzlich: Lassen Sie Ihre Pakete möglichst kurz im Briefkasten oder unbeaufsichtigt vor der Haustüre! Denn jedes gestohlene Paket ist eines zu viel. Dafür gibt es verschiedene Angebote der Post, die man wählen und so auf den persönlichen Alltag massschneidern kann. Mit dem Onlinedienst «Meine Sendungen» haben die Empfänger beispielsweise die Möglichkeit, selber zu bestimmen, wann, wo und wie sie ihre Pakete empfangen. Sie können einen Wunschtag und/oder ein Zeitfenster, die Deponierung an einem bestimmten Ort (zum Beispiel in einen nahegelegenen MyPost24-Automaten), die Zustellung an einen Nachbarn oder kostenpflichtig die Zustellung auf der Etage bestellen. Eine gute Alternative ist auch der Service «PickPost». Mit PickPost können sich Kundinnen und Kunden ihre Pakete und eingeschriebenen Briefe kostenlos an alternative Abholorte liefern lassen. So können sie sich zum Beispiel ihr Paket in eine Filiale mit Partner liefern lassen, wo sie ohnehin noch Einkäufe planen.
Quelle:
Medienmitteilung – Die Schweizerische Post AG – CH
(Text und Bild)
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