Beitragsbild: Eigene Darstellung
Am letzten Mittwoch, den 07.02.2023, gegen 7 Uhr wurde am Kreisverkehr B215/Verdener Landstraße ein 9-jähriger Junge von einem LKW angefahren. Der Junge wurde glücklicherweise nur leicht verletzt.
Nach ersten Erkenntnissen hielt ein 46-jährige LKW-Fahrer (Stolzenau), von der Celler Straße kommend, vor dem Kreisverkehr, und beabsichtigte in diesen ein- und dann auf die Verdener Landstraße aufzufahren. Ein Junge, der von der Celler Straße in Richtung Verdener Landstraße unterwegs war, befand sich zeitgleich mit seinem Fahrrad an der Überquerungshilfe. Der Nienburger sah den stehenden LKW, weshalb er den Fahrradschutzstreifen queren wollte. Der LKW-Fahrer, der sich nach eigenen Angaben versicherte, freie Fahrt zu haben, übersah den Jungen und fuhr diesen an. Dieser stürzte, wurde glücklicherweise jedoch nur leicht verletzt. Ein RTW war nicht erforderlich. Der 9-Jährige wurde an die Mutter übergeben, die noch während der Unfallaufnahme am Unfallort erschien.
Die Polizei geht davon aus, dass der Junge sich im „Toten Winkel“ des LKW-Fahrers befand und deshalb übersehen wurde. Tote Winkel sind Bereiche um ein Fahrzeug, die der Fahrende nicht sehen kann. Abhängig von der Fahrzeuggröße und der Sicht im Fahrzeug kann das neben, hinter und auch direkt davor sein. Aufgrund der Gefahren des Toten Winkels müssen Fahrzeuge über 3,5t mittlerweile in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Dadurch sollen schwere Unfälle reduziert und die Sicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrende erhöht werden. Die Polizei appelliert dennoch an alle Verkehrsteilnehmenden, besondere Vorsicht walten zu lassen und insbesondere Kinder auf die Gefahren hinzuweisen. Kindern sollte der Tote Winkel am eigenen Fahrzeug erklärt und beigebracht werden, dass sie vorsichtshalber besser warten sollten, außer sie haben eindeutigen Blickkontakt zu den Fahrzeugführenden.
Quelle:
Medienmitteilung – Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg – DE
(Text)
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