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«Neues» Vorschriftzeichen zum Schutz von Radfahrern zunehmend in Gebrauch

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Bereits 2020 eingeführt, erlangt das neue Verkehrszeichen erst allmählich Bekanntheit.

Nicht nur einige Änderungen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgenommen worden, auch ein neues Schild ist auf Deutschlands Straßen aufgetaucht. Das unter der Kennzeichnung StVO VZ 277.1 geführte Vorschriftzeichen weist auf das «Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen» (ADAC) hin.

Während die StVO-Novelle erst im November 2021 in Kraft getreten ist, gibt es das «neue» Schild bereits seit Ende 2020, wo es im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Frühjahr eingeführt wurde. Dennoch ist es den meisten Deutschen unbekannt. Bisher ist es nur vereinzelt im Gebrauch, beispielsweise in Lahr. Seit dem 14. Januar 2022 steht ein solches Verkehrszeichen auch zwischen Vaihingen und Stuttgart Süd, auf der Kaltentaler Abfahrt, und hat bereits einige Pendler überrascht.

Überholen ist weder erlaubt, wenn Rad- oder Mopedfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren, noch, wenn ein Radweg eingezeichnet ist.[/penci_blockquote]Unwissenheit schützt laut deutscher Gesetzgebung vor Strafe nicht, daher lohnt es sich, sich beim ADAC regelmäßig über eventuelle Neuerungen zu informieren. Im Bußgeldkatalog wird ein Missachten mit einem Punkt in Flensburg und 70 Euro betraft.

Bezugsquellen: ADAC; AUTO BILD; echo24
Bild: eigene Darstellung – Tobias Böttger

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