Rollstuhlfahrer beim selbständigen Einstieg in einen SBB-Zug – Foto: © Copyright SBB
Bis Ende 2023 waren die Bahnen verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anzupassen, sofern diese Umbauten als verhältnismässig galten. Diese Frist wurde nicht in allen Fällen eingehalten. Die Bahnen geben als Grund unter anderem Personalmangel sowie fehlende Zeitfenster für die Bauarbeiten an. Das BAV begleitet die Bahnunternehmen weiter bei der Planung und Realisierung, um die Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes möglichst gering zu halten. Zudem hat der Bund in den Leistungsvereinbarungen zum Substanzerhalt der Bahninfrastruktur für die Jahre 2025-2028 die finanziellen Mittel für die Umsetzung des BehiG aufgestockt. Das BAV fordert die Unternehmen auf, bei verspäteten Umbauten Teilinbetriebnahmen umzusetzen oder Überbrückungslösungen wie Hilfe vor Ort und Shuttle-Dienste anzubieten.
Gemäss Planung der Bahnen werden bis Ende 2028 weitere 186 Bahnhöfe umgebaut. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die überwiegend selbständig und spontan reisen können, auf 86 Prozent erhöhen. Bei 312 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen verzögern sich die Anpassungen trotz wiederholter Intervention des BAV.
Die BehiG-Umsetzung bei den schweizweit rund 25’000 Bushaltestellen liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer. Informationen zum Ist-Zustand dieser Haltestellen sind in den Kundeninformationssystemen des öffentlichen Verkehrs abrufbar. Im nächsten BAV-Standbericht wird in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Umwelt- und Baudirektoren die weitere Planung zur Umsetzung des BehiG bei den Bushaltestellen dargestellt.
Medienmitteilung: Bundesamt für Verkehr BAV -Medienstelle Text & Foto: © Copyright SBB
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