Jetzt ist es amtlich: Spätestens ab 2028 müssen Notbremssysteme von LKW und Bussen höhere Anforderungen erfüllen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich für höhere Anforderungen an Fahrassistenzsysteme bei LKW und Bussen eingesetzt. Mit Erfolg: Die neuen Vorgaben wurden nun auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) beschlossen.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, erläutert: „Mit den neuen technischen Vorschriften, die LKW-Notbremsassistenten künftig weltweit erfüllen müssen, erhöhen wir die Verkehrssicherheit und reduzieren die Gefahr von Auffahr-Unfällen. Deutschland war hier ein wesentlicher Impulsgeber. Davon profitieren künftig auch Fußgänger, dennn die neue Generation von Notbremsassistenten wird neben Fahrzeugen auch Personen erkennen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für den Einsatz der lebensrettenden Systeme. Deshalb geht es jetzt darum, die Vorgaben schnellstmöglich auf EU-Ebene umzusetzen. Auch dafür werden wir uns mit Hochdruck einsetzen.“
Die Neuerungen können Leben retten: Fußgänger-Erkennung wird Pflicht, außerdem sollen Notbremsassistenten ihre Wirkung nicht mehr nur auf Autobahnen entfalten, sondern auch im innerstädtischen Bereich. Darüber hinaus sollen sich die Systeme in Zukunft bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten: Droht ein LKW auf ein stehendes Fahrzeug zu prallen, zum Beispiel an einem Stau-Ende, wird die Geschwindigkeit massiv gedrosselt.
Zudem wird es nicht mehr möglich sein, Notbremsassistenten dauerhaft manuell auszuschalten. Das System schaltet sich 15 Minuten, nachdem der Fahrer es deaktiviert hat, automatisch wieder ein.
Ab September 2025 treten die Änderungen auf UN-Ebene für neue Fahrzeugtypen in Kraft, ab September 2028 für alle Neufahrzeuge.
Bezugsquelle: transport-online
Bild: ADAC/Uwe Rattay


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