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Bundesrat setzt Anreize für den Wechsel auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge

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Das Höchstgewicht eines LKW wird um das der alternativen Antriebe erhöht.

Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst. Damit soll der Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge erleichtert werden.

Klimafreundliche Antriebssysteme – wie hier im Bild bei Fahrzeugen auf dem TestDrive an der transport-CH/aftermarket-CH des Jahres 2021 – sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne.

Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen größere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.

Mit den Anpassungen dieser Gewichtsbestimmungen und Vorgaben zu den Längen emissionsarmer Lastwagen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern – und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Sie treten am 01. April 2022 in Kraft.

Mit den beschlossenen Anpassungen setzt der Bundesrat die Motion Bourgeois um (18.3420 «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie»).

Quellen: mmCH.online; ASTRA
Foto: Christian Pfammatter

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