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Kantonsgebiet St. Gallen (SG): Mit vereisten Scheiben unterwegs – Ratgeber

Kantonsgebiet St. Gallen (SG): Mit vereisten Scheiben unterwegs – Ratgeber - LKW-News aktuell und informativ 1

Erst bei vollkommen gewährleisteter Sicht und Sichtbarkeit ist das Fahren im Winter erlaubt.

Am Donnerstagmorgen (13.01.2022) sind auf dem Kantonsgebiet sieben Autofahrerinnen und Autofahrer angehalten worden, welche die Frontscheiben und teilweise auch die Seiten- und Heckscheiben ihrer Autos nicht genügend vom Eis befreit hatten. Sämtliche «Gucklochfahrerinnen und Gucklochfahrer» wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden. Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden. Sind die Seitenspiegel genügend enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen. Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, müssen zudem Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis befreit werden. Herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken. Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer der Kantonspolizei St. Gallen nachzulesen.

Quelle/Fotos: Kantonspolizei St. Gallen

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