Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren.
Zudem können Hilfsgütertransporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen.
Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht
Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.
Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an lsvaallgemein@bazg.admin.ch. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.
Was tun andere Länder?
Österreich hat ebenfalls Hilfslieferungen in die Krisengebiete von der Maut befreit: Wegen Ukraine-Krieg: Humanitäre Hilfstransporte durch Österreich von Maut befreit
Auch in Deutschland gibt es Erleichterungen für Hilfstransporte: So haben mehrere Bundesländer das Sonntagsfahrverbot für LKW aufgehoben, darunter Schleswig-Holstein: SH: Sonntagsfahrverbot für LKW gilt nicht mehr für Hilfstransporte in die Ukraine
Bezugsquellen: Redaktion Polizei-Schweiz
Bild: Pixabay
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