Am gestrigen Donnerstag (17. Februar) wurde vom EU-Parlament beschlossen, das zeitbasierte Zahlsystem durch ein entfernungsabhängiges Mautsystem zu ersetzen. Emissionsfreie oder -arme Fahrzeuge haben nach dem Beschluss eine geringere Gebühr für die Straßennutzung zu zahlen. Die neuen Regeln betreffen sowohl LKW als auch leichte Nutzfahrzeuge, Busse und PKW.
Statt Vignetten sollen nun Mautgebühren fällig sein. Dieser Beschluss wurde infolge der im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gefasst. Hierbei wurden die Vorschriften für die Gebühren aktualisiert, die zur Nutzung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) anfallen. Zu betonen ist, dass EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, Gebühren für die Straßennutzung zu zahlen, sondern nur, die EU-Vorschriften im Falle einer Gebühreneinführung einzuhalten.
Keine Vignetten mehr ab 2030
Um das Verursacherprinzip anzuwenden, wird nun also für Mautgebühren statt für Vignetten gezahlt. Durch das Wissen über die zurückgelegten und befahrenen Kilometer zahlt nun der, der Verschleiß und Umweltschäden verursacht – eben der Verursacher oder der Nutzer (Nutzerprinzip). Bis 2030 sollen Vignetten, mit denen für die Straßennutzung über einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird, für LKW oder Busse im ganzen TEN-V abgeschafft werden. Ausnahmen können allerdings möglich sein.
Gebührensenkung für umweltfreundlichere Fahrzeuge
Damit die Green Mobility nach vorn getrieben werden kann, werden in den folgenden Jahren bis 2026 die Gebührensätze für LKW oder Busse festgelegt. Orientiert wird sich dabei an der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs. Gebührensenkungen sollen zudem für emissionsarme oder -freie Fahrzeuge eingeführt werden.
[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=“Giuseppe Ferrandino, EP-Berichterstatter“]Wir werden Anreize liefern, im Verkehrsbereich sauberere Fahrzeuge zu verwenden.[/penci_blockquote]
Wahlmöglichkeit von Lieferwagen und PKW
Mit den neuen Regelungen wurde eine kürzere Gültigkeitsdauer der Vignetten (ein Tag, eine Woche oder zehn Tage) und eine Preisobergrenze beschlossen. Somit soll gewährleitet sein, dass Gelegenheitsfahrer aus der EU fair behandelt werden. Wenn EU-Länder leichtere Fahrzeuge wie Kleintransporter, Kleinbusse oder PKW zur Kasse bitten wollen, steht es ihnen weiterhin frei, zwischen Maut- oder Vignettensystem zu wählen.
[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=“Giuseppe Ferrandino, EP-Berichterstatter“]Ich freue mich sehr, dass wir die Einführung der Ein-Tages-Vignette für alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge erreicht haben, die es Reisenden im Transit ermöglicht, einen fairen Preis für ihre Fahrt zu zahlen. Dies ist auch eine positive Entwicklung für den Tourismus, denn es wird sichergestellt, dass Reisende nicht benachteiligt werden.[/penci_blockquote]
Inkrafttreten mit zwei Jahren Vorbereitungszeit
Nachdem die Vorschriften nach zwanzig Tagen nach Erscheinen im Amtsblatt gültig sind, sind zwei Jahre Vorlaufzeit für die EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen, in der sie sämtliche Vorbereitungen für das endgültige Inkrafttreten treffen können.
Bezugsquelle: Pressemitteilung Europäisches Partament
Bild: Pixabay – Tom Wieden
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