LKW-News

aktuell und informativ

Das sind die aktuellen COVID-19-Basismaßnahmen

Hat Corona seinen Schrecken verloren? - LKW-News aktuell und informativ 3

Die COVID-19-Basismaßnahmen gelten voraussichtlich bis 16. April 2022.

Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gilt bis voraussichtlich 16. April 2022 und regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Zunächst die gute Nachricht: Maßnahmen sollen nur noch dort getroffen werden, wo es aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.

Ab dem 24. März 2022 gilt folgendes: Die FFP2-Maskenpflicht wird grundsätzlich ausgeweitet auf sämtliche Indoor-Bereiche. Für die Nachtgastronomie gilt die FFP2-Maskenpflicht, wahlweise ein 3G-Nachweis. Bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Teilnehmern wird unterschieden zwischen Indoor-Zusammenkünften mit Fixplätzen, dort herrscht FFP2-Maskenpflicht, und Indoor-Zusammenkünften ohne Fixplätze. Hier ist das Tragen von FFP2-Masken oder wahlweise ein 3G-Nachweis verpflichtend.

Die FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen ist wiedereingeführt. Es sei denn, physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen, zum Beispiel Trennwände.

Die 3-G-Nachweispflicht besteht nurmehr teilweise, zum Beispiel in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen.

Arbeitgeber haben weiterhin die Möglichkeit, in begründeten Fällen strengere Maßnahmen zu erlassen als in der Verordnung vorgesehen.

Darüber hinaus obliegt es jedem einzelnen Bundesland, abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen zu erlassen.

Bezugs-Quelle: wko

Bild: Archiv

Branchen-News - LKW-News aktuell und informativ 1