Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts (hzG) – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut.
Für Ihr Kfz über 3,5 t (hzG) müssen Sie sich vor Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße eine Go-Box. GO-Box besorgen. Die GO-Box gibt‘s an den zahlreichen Go-Vertriebsstellen.
Mit einer GO-Box oder einem zugelassenen Fahrzeuggerät anderer Anbieter (emotach, Toll Collect…) kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden.
Der Tarif hängt ab von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Tageszeit und dem Emissionsausstoß Ihres Fahrzeugs. Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via Go Direkt verrechnet. Nähere Infos: www.go-maut.at
Streckenmaut
Auf baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht) gesonderte Streckenmauttarife.
Streckenmautabschnitte befinden sich auf der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und S 16 Arlberg Schnellstraße. Auf den Strecken zwischen den einzelnen Mautstellen entfällt die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht.
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