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Zollbetrug in Großbritannien!

Bei der Einfuhr von Produkten aus China nahm es das Vereinigte Königreich mit den Empfehlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung nicht allzu genau …

Es geht um die Jahre 2011 und 2014: Damals erhob das Vereinigte Königreich zu geringe Zölle auf Textilien und Schuhe aus China. Und schadete der Europäischen Union damit extrem. Das gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekannt. Zur Erklärung: Die Ereignisse fanden vor dem BREXIT statt, deswegen fallen sie in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs.

Großbritannien hatte Empfehlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Risikobewertung nicht angewandt. Stattdessen wurden die betreffenden Waren ohne entsprechende Zollkontrolle in den freien Verkehr im Binnenmarkt überführt.

Die Folge: Ein Großteil der Zölle konnte nicht erhoben werden und stand somit der Europäischen Kommission nicht zur Verfügung.

Diese klagte vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen das Zollrecht. Als Schadenshöhe wurden ca. 2,7 Milliarden Euro geltend gemacht. Allerdings legte die Europäische Kommission für diese Summe zu wenig Nachweise vor. Daher gab der EuGH der Klage bezüglich der Höhe des Schadens nicht statt. Nun muss die Summe neu berechnet werden.

Bezugsquelle: Gerichtshof der Europäischen Union
Bild: pixabay.com

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