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EU-Kommission: Mobilitätspaket umgesetzt oder nicht?

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Verstoßen einige EU-Staaten gegen EU-Recht, indem sie den Mobilitätspakt nicht umsetzen?

Die EU-Kommission hat einen Brief an alle Mitgliedstaaten verfasst. Darin beklagt sie, dass noch nicht alle Länder bestätigt haben, dass sie die seit dem 2. Februar geltenden neuen Regelungen in nationales Recht umgesetzt haben.

Dies komme einem Verstoß gegen EU-Recht gleich. Die EU-Kommission macht in ihrem Brief deutlich, dass es Folgen haben werde, falls die neuen Regelungen nicht umgesetzt würden. Im Ernstfall drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Einige Länder haben bislang noch keine Informationen über den Stand der Umsetzung übermittelt. Welche Staaten das genau sind, nennt sie nicht.

Entsenderegeln von LKW-Fahrern neu gestaltet

Bei den neuen Regelungen, die zum 2. Februar Geltung erlangen, geht es vor allem um die Entsendung von LKW-Fahrern in das EU-Ausland. Sowohl für einzelne Fahrten als auch für die dauerhafte Entsendung wurden neue Vorschriften erlassen.

Neue elektronische Kontroll- und Meldesysteme

In dem Brief wird außerdem an die elektronischen Systeme erinnert, die zur praktischen Umsetzung der neuen Regeln erarbeitet wurden. Ein System ermöglicht es Behörden, die Aktivitäten ausländischer Firmen zu überwachen. Ein anderes, speziell für Transportunternehmen entwickeltes Meldesystem kann zur Registrierung von Fahreraktivitäten im EU-Ausland in den jeweiligen Heimatländern eingesetzt werden.

Auch diese Systeme würden bisher nicht von allen Mitgliedsstaaten genutzt.

Unterstützung von Transport-Verbänden

Verschiedene Transport-Verbände stellten sich hinter die EU-Kommission. So äußerte sich Raluca Marian von der International Road Transport Union (IRU):

[penci_blockquote align=“none“ author=“Raluca Marian, IRU EU Advocacy Director“]We appreciate the European Commission’s efforts to clarify the posting of drivers rules, and to push Member States to fulfil their obligations in transposing the rules and duly informing operators.[/penci_blockquote]

Die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten die neuen Regeln nicht umgesetzt hätten und die Meldesysteme nicht genutzt würden, führe ihm zufolge zu Unsicherheiten. Das sei kontraproduktiv, sowohl für Unternehmen als auch für die LKW-Fahrer.

Spätestens, wenn die EU-Kommission Klage gegen die säumigen Staaten einreicht, wird deutlich werden, um welche Länder es sich handelt.

Bezugsquellen: verkehrsrundschau und iru
Bild: pixabay

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