Untersuchungen ergaben, dass viele Elektroautos direkt nach Ablauf der Mindesthaltedauer von sechs Monaten ins Ausland verkauft werden. Dem soll mit einer Erhöhung der Frist von sechs auf zwölf Monaten entgegengewirkt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium will gegen den Verkauf von staatlich geförderten E-Autos ins Ausland vorgehen. Um eine rasche Weitergabe zu verhindern, soll die Mindesthaltefrist von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt werden. Das bedeutet, dass Käufer das Auto mindestens ein Jahr behalten müssten. Tun sie dies nicht, müssten sie die Prämie zurückzahlen. Dadurch soll der Weiterverkauf ins Ausland unattraktiver werden.
Rund 30.000 Elektro-PKW fehlen laut einer Untersuchung des Center of Automotive Management (CAM) auf den deutschen Straßen. Diese Zahl ergibt sich aus dem Vergleich der Neuzulassungen und dem Straßenbestand. Natürlich gebe es auch andere Gründe, aber laut Stefan Bratzel, Direktor des CAM und Autor der Studie, sind diese die Ausnahme:
[penci_blockquote align=“none“ author=“Stefan Bratzel“]Für die weit überwiegende Zahl kommt als Erklärung nur der Export ins Ausland in Frage.[/penci_blockquote]
Daraus ergibt sich, dass allein 2021 ein dreistelliger Millionenbetrag an Steuergeldern nicht zweckmäßig wurde.
Die neuen Regelungen, die diesen Missbrauch unterbinden sollen, gelten voraussichtlich ab 2023.
Bezugsquellen: Wirtschaftswoche, elektroauto-news.net
Bild: eigene Darstellung – Jenny Siege
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